Aufnahmemodalitäten
Im Her-Kreislaufzentrum werden alle Patienten aufgenommen, die aufgrund einer Herz- und Kreislauf- oder Neurologischen-Erkrankung einer stationären Behandlung bedürfen. Es können folgende Patienten mit einer vom behandelnden Arzt ausgestellten „Verordnung von Krankenhauspflege“ eingewiesen werden:
- Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ...
- Mitglieder der Bundesknappschaft ...
- Mitglieder der KVB ...
- Mitglieder von privaten Krankenversicherungen ...
- einschließlich Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse A + B benötigen vor Beginn der stationären Behandlung eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenversicherung.
- Selbstzahler und Beihilfeberechtigte.
In Not- und Eilfällen kann eine Einweisung jederzeit erfolgen.
Eine kurze telefonische Unterrichtung ist jedoch angebracht. In diesen Fällen entfallen die v.g. Genehmigungsformalitäten.
Aufnahmemodalitäten Reha- / AHB- und Kurkliniken
Bei vorangegangenem Krankenhausaufenthalt wird vom Akut-Krankenkhaus ein Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bei der zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung gestellt. Bei Genehmigung setzt sich die Krankenkasse oder das verlegende Akut-Krankenhaus mit der Reha-Klinik in Verbindung, um einen Termin mit der Patientenaufnahme oder mit dem jeweiligen Sekretariat für die jeweilige Klinik zu vereinbaren.
Bei Reha-Maßnahmen, die alle 4 Jahre beantragt werden können, muss vom Hausarzt ein Antrag auf eine Reha, Kur oder Sanatoriumsbehandlung bei der jeweiligen Kasse beantragt werden.
Bekommt die Reha-Klinik eine Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers, setzt sich die Patientenaufnahme mit dem Patienten in Verbindung und vereinbart einen gemeinsamen Aufnahmetermin.
Eine Einweisung ist für Anschlussheilbehandlung nicht notwendig.
Jens Rzepka
Jens Rzepka
Aufnahme
Patientenverwaltung
Herz-Kreislauf-Zentrum
Heinz-Meise-Straße 100
36199 Rotenburg/Fulda
Tel.: 06623 / 88 7002
Sie können direkt mit Jens Rzepka per Email Kontakt aufnehmen. Klicken Sie hierzu bitte untenstehenden Button an.